Evangelische Theologie LAGS/MS (9632 – 8er-Modul) – SoSe25
Evangelische Theologie LAGS/MS (8er-Modul 9632)
an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
MUSS VON ALLEN STUDIERENDEN BELEGT WERDEN, DIE EVANGELISCHE RELIGION IN IHRER KOMBINATION HABEN; KANN ABER AUCH VON ALLEN ANDEREN GEWÄHLT WERDEN
Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen A – B – C
Sommersemester 2025
Stand: 20.12.24
Modul Evangelische Theologie 8 (8 ECTS = 3 LV’s): 9632 |
MeinCampus 96321 (Regelmäßige Teilnahme zu A) |
MeinCampus96322 (Regelmäßige Teilnahme zu B) |
MeinCampus 96323 (Regelmäßige Teilnahme zu C) |
MeinCampus 96324 (variabel in einer der drei Lehrveranstaltungen) |
[A] Religiöse Aspekte von Bildung und Erziehung |
Christentum und Bildung (Leipziger) |
Bildung für nachhaltige Entwicklung – Theologische und spirituelle Perspektiven (vhb-Kurs, Kriesten, Anmeldung über vhb.org) |
Religion reloaded – Religiöse Bildung in einer vernetzten Welt (Pirner, teilgeblockt) |
und |
[B] Religion/Religionen als pädagogisch-anthropologische Realität |
Gott suchen – Gott fliehen: Mit Jona auf dem Weg (Haußmann/Kriesten, Blockseminar 09.-11.05.25) |
Einführung in das Judentum (Langnas) – Nicht für Hauptfachstudierende! |
Einführung in den Islam (Poya) – Nicht für Hauptfachstudierende! |
Außerschulische Lernorte (Kriesten, teilgeblockt) |
Bildung für nachhaltige Entwicklung – Theologische und spirituelle Perspektiven (vhb-Kurs, Kriesten, Anmeldung über vhb.org) |
Diversität als Chance: Wege zu einem diskriminierungssensiblen (Religions-)Unterricht (Irebor) |
und |
[C] Ethische Probleme aus theologischer Sicht |
Verantwortung und Vertrauen als Grundbegriffe einer (politischen) Ethik (Welsch, Blockseminar 25./26.07. + 08./09.08.) |
Christliche Ethik und ethische Bildung (Markert) |
Umweltethik (Leyk) |
Studierende des Lehramtes für Grundschulen können mit dem LAEW-Modul „Evangelische Theologie 9632“ (8 ECTS) und zwei Modulen aus dem Freien Bereich 8742 & 8743 das „Ergänzungsstudium Religionslehre Dritteldidaktik“ absolvieren und erhalten so die Möglichkeit zusammen mit dem Abhalten einer Unterrichtsstunde, später auch Religionslehre in der Grundschule unterrichten zu dürfen. |