Vocatio
Lehrkräfte für das Fach Evangelische Religionslehre brauchen, neben dem staatlichen Examen, eine Bevollmächtigung durch die Evangelisch- Lutherische Kirche in Bayern (ELKB). Nach GG Art. 7 ist der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach, das nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird.
Daher erteilt die ELKB Lehrkräften, die das Referendariat beginnen, die „Vorläufige Bevollmächtigung zum Erteilen des evangelischen Religionsunterrichts“ (Vocatio). Einen „Fahrplan“ hierzu finden Sie hier.
Voraussetzungen dafür sind
• die Mitgliedschaft in der ELKB oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer evangelischen Freikirche, die der bayerischen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehört (vgl. www.ack-bayern.de – eine Gastmitgliedschaft genügt nicht),
• eine konzipierte und durchgeführte Religionsstunde im Rahmen einer didaktischen Lehrveranstaltung oder eines Praktikums,
• die Bereitschaft, den Religionsunterricht nach dem Bekenntnis der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu erteilen,
• und ein abgeschlossenes Studium laut LPO I mit „Evangelischer Theologie“ in den Gesellschaftswissenschaften bei den Lehrämtern Grund- und Mittelschule.
Wenn Sie Ihr Studium ab dem Sommersemester 2022 begonnen haben, gilt:
Um die vorläufige Lehrerlaubnis beantragen zu können, ist die Teilnahme an einem Orientierungstag (Vocatioseminar I) sowie einem Vocatioseminar II verpflichtend, die von der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) durchgeführt werden (hier gibt es auch weitere Hinweise zur Vocatio).
• Der Orientierungstag (ca. im Lauf der ersten drei Studiensemester) informiert über Ihren Weg zu Vocatio sowie über Begleitangebote der Evangelischen- Lutherischen Kirche während der Studienzeit.
• Im Vocatioseminar (ca. ab dem fünften Semester) werden u.a. Glaubensbiografie, Berufsmotivation und Rollenverständnis als evangelische Religionslehrkraft reflektiert.
Ausführliche Informationen, Termine und Möglichkeiten der Anmeldung finden Sie unter: http://www.studienbegleitung-elkb.de/theologie-lehramt
• Ein freiwilliges Studienabschlussgespräch mit Dozierenden am Ende des Studium ist weiterhin möglich.
Wenn Sie Ihr Studium vor dem Sommersemester 2022 begonnen haben, gilt:
• Sie führen ein Gespräch mit einem/einer Vertreter:in der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB), einem/r Hochschulseelsorger:in der Evangelischen Hochschul- oder Studierendengemeinde an Ihrem Studienort oder einem/einer hauptamtlichen Ausbilder:in, der/die bei der universitären theologischen und religionspädagogischen Ausbildung von evangelischen Religionslehrer:innen beteiligt ist. Im Mittelpunkt dieses Vocatiogespräches steht Ihre persönliche Berufsmotivation und Ihr Berufsbild einer Religionslehrkraft. Dieses Gespräch soll Ihnen als Orientierungshilfe für Ihre spätere Tätigkeit und Ihr Selbstverständnis als Religionslehrkraft dienen.
• Sie verfassen ein Motivationsschreiben, in dem Sie darstellen, welche Perspektiven Sie mit Ihrem künftigen Beruf als Religionslehrer:in verbinden. Mögliche Punkte in Ihrem Schreiben können sein:
– Ihre Beweggründe zur Wahl dieses Studienfaches
– eine Reflexion bisheriger Studienerfahrungen
– ein Ausblick auf Ihre Vorstellungen vom Religionsunterricht
– Überlegungen zu Ihrer Rolle als Religionslehrkraft
Es besteht die Möglichkeit, auch bei einem Studienbeginn vor dem Sommersemester 2022 freiwillig am Vocatioseminar II teilzunehmen (siehe oben). In diesem Fall ersetzt die Teilnahme am Vocatioseminar das Motivationsgespräch und das Schreiben zu Motivation. Die Teilnahme am Orientierungstag (Vocatioseminar I) ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig!
Antragstellung
• Wenn Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst stellen (in der Regel etwa ein halbes Jahr vor Dienstantritt), stellen Sie auch den Antrag auf kirchliche Bevollmächtigung. Fügen Sie dem staatlichen Antrag einen formlosen Hinweis bei, dass die Vocatio beantragt ist und nachgereicht wird. Spätestens mit dem Ende der Prüfungen sollte auch der Antrag das Landeskirchenamt erreichen. Das Antragsformular und die Verpflichtungserklärung, die dazu wahrzunehmen und beizulegen sind, finden Sie auf https://www.studienbegleitung-elkb.de/theologie-lehramt/anmeldung-downloads/ können aber auch im Sekretariat abgeholt werden. Lehrkräfte an Gymnasien, die Evangelische Religionslehre als nachträgliche Erweiterung absolvieren, verwenden dieses Formular.
• Für Studierende, die ihr Studium AB dem Sommersemester 2022 begonnen haben:
Nehmen Sie bereits in den ersten drei Studiensemestern am Orientierungstag (Vocatioseminar I) teil und melden Sie sich rechtzeitig (ca. ab dem fünften Studiensemster) zum Vocatioseminar II an.
• Für Studierende, die ihr Studium VOR dem Sommersemester 2022 begonnen haben:
Vereinbaren Sie spätestens ein halbes Jahr vor Dienstantritt einen Gesprächtermin für das Motivationsgespräch auf der Grundlage Ihres Motivationsschreibens.
Bitte betrachten Sie dieses verpflichtende Gespräch und die von Ihnen verlangte schriftliche Äußerung zu Ihrer Berufsmotivation nicht als (zusätzliche) „Leistung“ oder „Belastung“. Nehmen Sie beides als Chance, sich über sich selbst, Ihre Studienerfahrungen, Ihre Vorstellungen vom Lehrberuf und über die Entwicklung Ihrer eigenen Überzeugungen (und Ihrer Zweifel!) Gedanken zu machen. Als Religionslehrer:in werden Sie später vermutlich mehr als andere Lehrkräfte von Schüler:innen, Kolleg:innen und Eltern darauf angesprochen, warum Sie gerade dieses Fach gewählt haben und wie Sie selbst zu den Inhalten stehen, die Sie unterrichten. Suchen Sie schon während des Studiums das Gespräch darüber mit Kommiliton:innen und DozentInnen, stellen Sie kritische Fragen!
Sie können sich auch auf freiwilliger Basis für das Vocatioseminar II anmelden (ca. ab dem fünften Studiensemester). In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zum Motivationsgespräch und das Schreiben zur Berufsmotivation (s.o.).
• Auf dem Antragsformular bestätigt der Lehrstuhl für Religionspädagogik den ordnungsgemäßen Ablauf Ihres Studiums. Die Kirchliche Studienbegleitung, die Hochschulgemeinde oder die Universität bestätigt die Durchführung des Motivationsgesprächs. Alternativ bestätigt die Kirchliche Studienbegleitung den Besuch des Vocatioseminars/der Vocatioseminare. Sie senden den ausgefüllten Antrag mit allen Bestätigungen und nötigen Anlagen an das Landeskirchenamt in München (Adresse auf dem Antrag). Die vorläufige Bevollmächtigung ist ab Erhalt drei Jahre gültig.
Mit dem „Vocatio-Antrag“ verpflichten Sie sich, den Religionsunterricht „aufgrund der Heiligen Schrift gemäß dem Bekenntnis der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu erteilen“. Damit ist nicht gemeint, dass Sie bestimmte Lehrsätze „unterschreiben“ oder zu allen Äußerungen der Kirche „Ja und Amen“ sagen müssen, aber Sie sollten sich mit Ihrem Unterricht (eigenständig und kritisch) im weiten Raum der evangelischen Traditionsgemeinschaft zu Hause wissen. Was das für Sie persönlich bedeutet, können Sie – neben dem Erwerb fachlichen Wissens – während Ihres Studiums auch mit unserer Hilfe klären, mit der evangelischen Hochschulgemeinde oder bei den Vocatioseminaren.
Mit der Vocatio verpflichtet sich aber auch die Kirche, den Religionsunterricht als Teil ihres Bildungsauftrags ernst zu nehmen und Sie bei Ihrer beruflichen Arbeit als Religionslehrkraft zu begleiten und zu unterstützen.
Wann und wo halte ich meine „Vocatio-Stunde“?
Wenn Sie ein Praktikum im Fach Evangelische Religion ableisten, ist die „Vocatio-Stunde“ sozusagen automatisch mit dabei. Ohne Praktikum im Fach Evangelische Religion muss die „Vocatio-Stunde“ auf anderem Wege gehalten werden. Beachten Sie hierzu bitte das entsprechende Merkblatt.
Was ist für das Dritteldidaktikergänzungsstudium zu beachten?
Sie lassen sich auf Grundlage der von Ihnen erbrachten Leistungen in den beiden Religionsmodulen (Freier Bereich) ein gesondertes Zeugnis am Lehrstuhl ausstellen und legen dies den Antragsunterlagen bei.